Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Fassung 1.4 · September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform Uniteme.

Anbieter und Vertragspartner ist die Uniteme UG (haftungsbeschränkt), Goslarsche Straße 3, 38118 Braunschweig, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 213332, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Kahlert, E-Mail: kontakt@uniteme.de (nachfolgend „Anbieter").

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

Der Anbieter stellt eine internetbasierte Software zur Erstellung von Stellenanzeigen samt Werbemitteln und zur Verwaltung eingehender Bewerbungen zur Verfügung.

Der Anbieter schaltet die erstellten Kampagnen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung über sein Werbekonto bei Drittplattformen (insbesondere Meta-Plattformen wie Facebook und Instagram). Zwischen dem Kunden und der Drittplattform kommt dadurch kein Vertrag zustande; der Kunde erwirbt die Werbeleistung ausschließlich vom Anbieter.

Ein bestimmter Werbeerfolg, eine Mindestanzahl an Bewerbungen oder die erfolgreiche Besetzung einer Stelle werden ausdrücklich nicht geschuldet. Reichweite und Auslieferung hängen von der Drittplattform ab und liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

Der Anbieter stellt die Plattform nach dem Stand der Technik zur Verfügung. Ausfallzeiten, die durch Drittanbieter (etwa Werbeplattformen, Hosting- oder Zahlungsdienstleister) oder durch angekündigte Wartungsfenster entstehen, sind von der Leistungspflicht ausgenommen. Eine prozentuale Mindestverfügbarkeit wird nicht geschuldet.

3. Zufriedenheits-Garantie

Erhält der Kunde für eine Kampagne innerhalb der ersten 168 Stunden tatsächlicher Laufzeit (sieben volle Tage) keine einzige Bewerbung, erstattet der Anbieter die zuletzt gezahlte Abonnement-Gebühr vollständig.

Die tatsächliche Laufzeit bemisst sich ausschließlich nach der Zeit aktiver Ausspielung bei der Drittplattform. Zeiten, in denen die Kampagne pausiert war oder aus technischen Gründen nicht ausgeliefert wurde, bleiben unberücksichtigt. Die 168 Stunden müssen nicht am Stück erreicht werden.

Gezählt wird jede eingegangene Bewerbung — unabhängig davon, ob sie die vom Kunden gesetzten Kriterien erfüllt oder für ihn brauchbar ist. Bereits eine einzige Bewerbung lässt den Erstattungsanspruch entfallen.

Der Anspruch muss spätestens 30 Tage nach Erreichen der 168 Stunden geltend gemacht werden; maßgeblich ist der Eingang des Antrags. Danach erlischt er. Der Anbieter prüft jeden Antrag anhand der aufgezeichneten Auslieferungs- und Bewerbungsdaten.

Die Garantie kann einmal je Kunde in Anspruch genommen werden, nicht je Stellenanzeige. Mit der Erstattung endet das Abonnement mit sofortiger Wirkung; laufende Kampagnen werden beendet. Verauslagte Werbekosten und die darauf berechnete Servicegebühr werden nicht erstattet, da sie für tatsächlich ausgelieferte Werbung an die Drittplattform gezahlt wurden.

4. Pflichten des Kunden, Auswahlkriterien und AGG

Der Kunde verantwortet die Richtigkeit seiner Angaben zur Stelle, insbesondere zu Tätigkeit, Anforderungen und etwaigen Gehaltsangaben, sowie die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei der Formulierung der Stellenanzeige.

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm hinterlegten Ausschlusskriterien und die von ihm verwendeten Ablehnungsgründe nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.

Die Plattform trifft keine eigenständigen Ablehnungsentscheidungen. Erfüllt eine Bewerbung ein hinterlegtes Ausschlusskriterium nicht, wird sie dem Kunden lediglich zur Prüfung angezeigt und mit dem Grund versehen. Bis zur Entscheidung des Kunden bleibt die Bewerbung unverändert im Verfahren. Der Kunde ist verpflichtet, jede so markierte Bewerbung persönlich zu prüfen und die Entscheidung selbst zu treffen („Absage bestätigen" oder „Trotzdem behalten"), im Fall einer Absage unter Angabe eines zutreffenden Grundes. Jede Entscheidung wird mit Person und Zeitpunkt protokolliert.

Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen von Bewerberinnen und Bewerbern nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, die auf unrichtigen oder rechtswidrigen Angaben, auf der Festlegung der Auswahlkriterien oder auf den vom Kunden getroffenen Auswahlentscheidungen beruhen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung besteht aus einer nutzungsunabhängigen Abonnement-Gebühr für die Software sowie den verbrauchsabhängigen Werbekosten zuzüglich einer Servicegebühr von 10 % auf diese Werbekosten. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auf die Abonnement-Gebühr fällt keine Servicegebühr an. Eine Vorauszahlung auf Werbekosten findet nicht statt; der Anbieter verwahrt kein Geld des Kunden.

Die Abonnement-Gebühr wird nach Wahl des Kunden monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet und per SEPA-Lastschrift oder Karte eingezogen. Für den Wechsel des Abrechnungszeitraums gilt: Beim Wechsel von monatlicher auf jährliche Abrechnung wird der Aufpreis anteilig sofort fällig. Beim Wechsel von jährlicher auf monatliche Abrechnung behält der Kunde den bereits bezahlten Jahreszeitraum bis zu dessen Ende; die monatliche Abrechnung beginnt danach. Eine anteilige Rückzahlung oder Gutschrift des bezahlten Jahres findet nicht statt.

Verauslagte Werbekosten und die Servicegebühr sind eine eigene Entgeltforderung des Anbieters und werden in tatsächlich entstandener Höhe abgerechnet. Die Abbuchung erfolgt ausschließlich nachträglich — standardmäßig täglich für den Vortag, ab dem Premium-Plan wahlweise gesammelt alle sieben Tage — und ausschließlich über die vom Kunden hinterlegte Karte; die SEPA-Lastschrift steht nur für die Abonnement-Gebühr zur Verfügung. Ohne hinterlegte Karte werden keine Kampagnen gestartet. Werbekosten und Servicegebühr werden bei jeder Abbuchung getrennt ausgewiesen.

Grundlage der Werbekosten-Abrechnung ist das vom Kunden festgelegte Tagesbudget. Dieses ist ein Richtwert: Die Drittplattform behandelt Tagesbudgets als Durchschnittswerte und kann an einzelnen Tagen darüber oder darunter liegen; zudem können Verzögerungen bei der Datenübermittlung und nachträgliche Korrekturen zu Abweichungen führen. Abgerechnet werden stets die tatsächlich angefallenen Kosten. Die automatische Optimierung kann Anzeigen abschalten und frei werdendes Budget innerhalb des festgelegten Tagesbudgets neu verteilen; sie erhöht das vom Kunden festgelegte Budget nicht.

6. Zahlungsverzug

Alle Forderungen des Anbieters sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. Schlägt eine Abbuchung fehl, werden die Kampagnen des Kunden automatisch pausiert, damit keine weiteren Kosten entstehen. Offene Beträge bleiben geschuldet; ein erneuter Start der Kampagnen ist erst möglich, wenn nichts mehr offen ist.

Der Kunde wird über den Fehlschlag per E-Mail und im Konto benachrichtigt. Die Benachrichtigung nennt einen kalendermäßig bestimmten Stichtag: 14 Tage nach dem Fehlschlag. Gleicht der Kunde den offenen Betrag bis dahin nicht aus, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug.

Diese Frist gilt gleichermaßen für die Abonnement-Gebühr und für die verauslagten Werbekosten nebst Servicegebühr. Bei den Werbekosten hat der Anbieter die Kosten der Kampagne des Kunden bereits gegenüber der Drittplattform beglichen; sie sind auch dann geschuldet, wenn die Kampagne zwischenzeitlich pausiert oder beendet wurde.

Ab Verzugseintritt gilt:

  • Der Anbieter kann Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) verlangen.
  • Der Anbieter kann die Leistung bis zum vollständigen Ausgleich zurückhalten; Kampagnen bleiben pausiert und das Konto kann für neue Kampagnen gesperrt werden.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bestreitet der Kunde eine Abbuchung, meldet er dies unverzüglich; der Anbieter prüft den Vorgang anhand der aufgezeichneten Auslieferungs- und Abrechnungsdaten, und die Frist ruht für die Dauer der Prüfung.

7. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

Das Abonnement kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden, bereits abgerechneten Zeitraums (Monat oder Jahr) gekündigt werden. Leistung und Abrechnung enden mit dem letzten Tag der bezahlten Periode.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines fälligen Betrags länger als 30 Tage in Verzug ist. Bereits entstandene Forderungen bleiben bestehen.

8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Für die Daten der Bewerberinnen und Bewerber ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden.

Mit der Registrierung und der Annahme dieser Bedingungen schließen die Parteien zugleich den unter uniteme.de/avv abrufbaren Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.

9. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Braunschweig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.